Schülermitverantwortung SMV
In der Schülermitverantwortung (SMV) arbeiten Schüler an der Gestaltung ihrer Schule und des Schulwesens mit.
Sie vertreten dabei in erster Linie die Interessen ihrer Mitschüler und werden auch von den Schülern – meistens über die Klassensprecherversammlung – gewählt.
„Im Rahmen der Schülermitverantwortung soll allen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben werden, Leben und Unterricht ihrer Schule ihrem Alter und ihrer Verantwortungsfähigkeit entsprechend mitzugestalten.“ (BayEUG Art. 62)
Schülersprecher für den Landkreis Neustadt und die Stadt Weiden
Die Schülersprecher der Mittelschulen wählen aus ihrer Mitte einen Schülersprecher für den Landkreis Neustadt a.d.WN und der Stadt Weiden sowie einen Stellvertreter.
Diese wählen für die Oberpfalz den Bezirksschülersprecher und dessen Stellvertreter.
Amtszeit: 1 Jahr.
Einrichtungen der SMV:
Klassensprecher, Klassensprecherversammlung, Schülersprecher, Schülerausschuss, Stadt- u. Landkreisschülersprecher, Bezirksschülersprecher, Landesschülerkonferenz
Aufgaben und Rechte:
Interessenvertretung der Schüler, Veranstaltungen organisieren, Informationsrecht, Anhörungs- und Vorschlagsrecht, Vermittlungsrecht, Beschwerderecht, Mitwirkungsrecht, Anregungsrecht
Verbindungslehrkräfte auf Schulamtsebene
Sie wird von den Klassensprechern und deren Stellvertretern ab Jahrgangsstufe 5 für ein Schuljahr gewählt. Ihre Aufgabe ist die Verbindung von Lehrkräften bzw. Schulleitung und Schülern.