Elternbeirat

Der Elternbeirat bringt Eltern und Schule zusammen. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt.
Er befasst sich zum Beispiel mit Problemen, die von Eltern an ihn herangetragen werden und ermöglicht über Elternspenden Anschaffungen, die die Schule nicht tätigen kann.
Er wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von Bedeutung sind, beratend mit.
In den meisten Klassen wird zudem ein Klassenelternsprecher gewählt.
Weitere Informationen können dem Bayer. Erziehungs- und Unterrichtsgesetz BayEUG entnommen werden.

Die Aufgaben des Elternbeirats sind unter anderem:

die Interessen der Eltern der Schüler zu vertreten;
den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen;
das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen;
Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten;
die Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag zu beraten;
über die Verwendung von Lernmitteln zu beraten;
bei Verfahren, die zur Entlassung eines Schülers führen können, gehört zu werden.

Bestehen innerhalb einer Gemeinde mehrere Grund-, Mittel- bzw. Förderschulen, wird für diese zusätzlich ein gemeinsamer Elternbeirat gebildet.

Alexandra Lukas
Vorsitzende
Max-Reger-Mittelschule
Andreas Parusel
Stellvertr. Vorsitzender
Albert-Schweitzer-Grundschule