Unsere Fachberater
Englisch
AUFGABEN:
- Unterstützung und Beratung der Schulräte und Schulen im fachlichen Bereich
- Unterstützung der Schulen und Lehrer der Abschlussklassen der Mittelschulen bei der Erstellung der mündlichen Prüfungsaufgaben und Durchführung der mündlichen Prüfungen nach dem aktuellen Prüfungsmodus
- Beratung der Schulen bei der Erstellung von Aufnahmeprüfungen in den M-Zug
- Beratung bei allen Fragen der Leistungsmessung, auch bei Fragen der Gewichtung der Orthographie (LRS)
- Beratung bei der Durchführung und Bewertung des Qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule (Quali)
- Qualifizierung der Lehrkräfte für den Einsatz im Englischunterricht der M- Klassen in Zusammenarbeit mit den anderen Fachberatern
- Zusammenarbeit und Absprachen mit Fachberatern anderer Schulamtsbezirke
- Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen
- Erstellung von Vorschlägen zum Qualifizierenden Abschluss der Mittelschule beim Ministerium bzw. ISB
Ernährung / Gestaltung
Die Fachberatung für Ernährung und Gestaltung erstreckt sich auf die Beratung für Werken und Gestalten (WG) und Ernährung und Soziales (ES). Die Fachberaterinnen unterstützen das Staatliche Schulamt bei der Wahrnehmung seiner schulaufsichtlichen Aufgaben in den jeweiligen Fächern und Fachbereichen.
AUFGABEN:
- Unterstützung und Beratung der Schulräte, Schulleiter und Lehrkräfte in fachlichen, didaktisch-methodischen und organisatorischen Fragen
- Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen auf Schulamts- und Schulebene
- Beratung nach Unterrichtsbesuchen (auf Anforderung)
- Beratung und Mitwirkung bei der Einsatzplanung der Fachlehrer/Innen für Ernährung und Gestaltung
- Durchführung von Dienstbesprechungen im Auftrag des Staatlichen Schulamts
- Beratung der Schulen und des Sachaufwandsträgers bei der Beschaffung und Pflege von Lehr- und Lernmitteln für den Fachbereich
- Beratung der Schulen bei der Planung und Durchführung der „Besonderen Leistungsfeststellung“ in der Jahrgangsstufe 9 und der Abschlussprüfung in der Jahrgangsstufe 10
- Beratung der Schulen und Sachaufwandsträger bei der Errichtung, Ausstattung, Nutzung und Instandhaltung von Fachräumen
Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen:
- Ernährungsinitiative „Ich kann kochen“
- ANAD (Beratungsstelle für Essstörungen)
- Verbraucherzentrale
- Netzwerk Ernährung und Bewegung
- Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelrecht
Informatik
GRUNDLEGENDES UND AUFGABENBEREICHE:
Die Fachberatung für Informatik ist verantwortlich für die Fächer Informatik und Informatik und digitales Gestalten. Sie unterstützt das Staatliche Schulamt, Schulleitungen und Lehrkräfte bei der im Masterplan BAYERN DIGITAL II beschlossenen Einführung und Stärkung des Faches Informatik an den weiterführenden Schulen.
Am 30. Mai 2017 hat das Bayerische Kabinett einen 10-Punkte-Masterplan für Bayerns digitale Zukunft beschlossen. Bayern und seine Menschen sollen durch dieses auf fünf Jahre ausgelegte Investitionsprogramm zu Gewinnern der digitalen Transformation werden. Dazu gehört die Implementierung des Pflichtfaches Informatik.
(Vgl. Bayerische Staatsregierung, Bericht aus der Kabinettssitzung, in: bayern.de, 30.05.2017, URL: https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-30-mai-2017/, Abruf am 23.01.2022.)
Die Hauptaufgabe der Fachberatung besteht darin, die Lehrkräfte im Schulamtsbezirk durch entsprechende Fortbildungen auf die Herausforderungen des Informatikunterrichts vorzubereiten, damit die gesamte Schulfamilie aktiver Mitgestalter der digitalen Zukunft wird. Dazu gehört auch die Vernetzung und Kooperation mit den Beratern digitale Bildung sowie anderen Institutionen und Akteuren im Bereich Digitale Bildung. Hier gilt es Plattformen aufzubauen, um Ideen auszutauschen und unsere Region als Vorreiter im Bereich der MINT-Fächer zu etablieren.
Aktuelle Informationen zum Fachbereich Informatik finden Sie auf folgender Pinnwand:
Migration
AUFGABEN:
- Beratung und Unterstützung von Lehrkräften der GS und MS hinsichtlich der Beschulung von Kindern/Jugendlichen ohne oder mit nur geringen Deutschkenntnissen (z. B. Umsetzung des Lehrplans Deutsch als Zweitsprache, Beratung bei Sprachstandserhebungen)
- Mitwirkung bei Fortbildungen und Bereitstellung von Informationen zu relevanten Themenbereichen (DaZ, sprachsensibler (Fach)-Unterricht, Lehr- und Lernmittel)
- Zusammenarbeit mit den Schulämtern und der Regierung in organisatorischen und fachlichen Angelegenheiten des Unterrichts für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund
Musik
AUFGABEN:
- Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen auf Schulamtsebene, auch mit externen Referentinnen und Referenten
- Mitarbeit im Kompetenzteam Musik auf Bezirksebene
- Verstärkung der Musikpraxis an bayerischen Grundschulen
- Beratung der Grund- und Mittelschulen bei Fragen
- zur Anschaffung von Musikinstrumenten und Tontechnik an Schulen
- zur Gestaltung von Musikräumen
- zu Schulbüchern
- zur Einführung von Musikklassen
- zu schulhausinternen Prüfungen für den Qualifizierenden Abschluss der Mittelschule
- Ansprechpartnerin für Musikschulen und Vereine
- Durchführung von Seminartagen im Fachbereich Musik
Sport
AUFGABEN UND BERATUNGSANGEBOTE DER FACHBERATUNG SPORT:
Fachberaterinnen und Fachberater für Sport üben die Fachberatung im Rahmen ihrer hauptamtlichen Tätigkeit als Lehrkraft aus. Sie unterstützen das Staatliche Schulamt in seiner schulaufsichtlichen Aufgabe, die Effektivität des Sportunterrichts an Grund- und Mittelschulen sicherzustellen und die Belange des Schulsports zu fördern.
Im Einzelnen nimmt die Fachberaterin/der Fachberater Sport folgende Aufgaben wahr:
- Pädagogische und fachdidaktische Beratung einzelner Lehrer oder des Kollegiums im Rahmen einer schulinternen Lehrerfortbildung
- Vorführung von Unterrichtsbeispielen und anschließende Analyse
- Beratung über die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen im Sportunterricht und die Behandlung und Pflege von Sportgeräten beim Staatlichen Schulamt Stadt Weiden und Landkreis Neustadt an der Waldnaab
- Unterstützung und Durchführung des schulsportlichen Wettkampfwesens
- Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen im Fach Sport auf Schulamtsebene
- Durchführung von Dienstbesprechungen mit den Sportbeauftragten der Schulen
- Unterstützung und Beratung der Schulräte in fachlicher, didaktischer und methodischer Hinsicht
- Mitarbeit bei der Erstellung und Auswertung einschlägiger Erhebungen bei den Schulleitungen
- Beratung bei der Planungsarbeit im Sport (Stundenplan, Bildung von Sportklassen, Lehrereinsatz im Sportunterricht)
- Beratung bei der Planung von Schulskikursen, Schulsportfesten und Schulsportwettkämpfen
- Beratung bei der Einrichtung, Ausstattung, Nutzung und Instandhaltung von Schulsportstätten
- Beratung bei der Planung und Durchführung der besonderen Leistungsfeststellung zum Qualifizierenden Abschluss der Mittelschule und des Mittleren Schulabschlusses an der Mittelschule im Fach Sport
- Beratung bei der Zusammenarbeit mit Aufwandsträgern und außerschulischen Einrichtungen beim Sachaufwandsträger
- Beratung bei der Einrichtung neuer und bei der Verbesserung bestehender Schulsportanlagen und bei der Beschaffung von Sportgeräten
- Beratung bei der außerschulischen Nutzung von Schulsportstätten
(angelehnt an die Dienstanweisung für die Fachberater für Sport bei den Staatlichen Schulämtern, KMBeK des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 14.10.1983 Nr. III A 2 – 4/60 958)
Wichtige Informationen für alle Sportinteressierten finden Sie auf unserem padlet Sport:
Technik
AUFGABEN:
- Unterstützung und Beratung der Schulrätinnen und Schulräte, Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Lehrkräfte in fachlichen, didaktischmethodischen und organisatorischen Fragen
- Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen auf Schulamts- und Schulebene
- Beratung der Schulen bei der Planung und Durchführung der besonderen Leistungsfeststellung in Jahrgangsstufe 9 und der Abschlussprüfung in Jahrgangsstufe 10
- Unterstützung bei dienstlichen Beurteilungen im Rahmen der Beurteilungsrichtlinien
- Durchführung von Dienstbesprechungen im Auftrag des Staatlichen Schulamtes
- Beratung und Mitwirkung bei der Einsatzplanung der Fachlehrerinnen und Fachlehrer m/t
- Beratung der Schulen und Aufwandsträger bei der Errichtung, Ausstattung, Nutzung und Instandhaltung von Fachräumen
- Beratung der Schulen und Aufwandsträger bei der Beschaffung und Pflege von Lehr- und Lernmitteln
Umwelterziehung
Die Fachberatung Umweltbildung berät fachübergreifend.
AUFGABEN:
- Unterstützung und Beratung bei Projekten aus dem Bereich Umwelt
- Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen auf Schulamtsebene
- Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern (z. B. Umweltstationen, LBV, BN)
- Unterstützung bei der Teilnahme „Umweltschule in Bayern“
Verkehrs- und Sicherheitserziehung
Die Fachberatung für Verkehrs- und Sicherheitserziehung bei den Staatlichen Schulämtern erstreckt sich auf den Bereich der Verkehrserziehung und Unfallverhütung. Die als Fachberater bestellten Lehrkräfte unterstützen in dieser Eigenschaft das Staatliche Schulamt bei der Wahrnehmung seiner schulaufsichtlichen Aufgaben in den jeweiligen Fächern und Fachbereichen.
AUFGABEN:
- Unterstützung und Beratung der Schulräte, Schulleiter und Lehrkräfte in fachlichen, didaktisch-methodischen und organisatorischen Fragen
- Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen auf Schulamts- und Schulebene
- Beratung nach Unterrichtsbesuchen (auf Anforderung)
- Multiplikation aktueller LP-Tendenzen, amtlicher Verlautbarungen sowie aktueller Medien
- Planung, Organisation und Durchführung von Dienstbesprechungen für die Verkehrs- und Sicherheitsbeauftragen der Schulen mit thematischen Schwerpunkten für GS und MS
- Mitwirkung in der 2. Phase der Lehrerbildung
- Beratung der Schulen und Sachaufwandsträger bei der Errichtung, Ausstattung, Nutzung und Instandhaltung von Fachräumen
- Beratung der Schulen und Aufwandsträger bei der Beschaffung und Pflege von Lehr- und Lernmitteln
- Führen der jährlichen Unfallstatistik des Schulamtes mit Ermittlung von Unfallschwerpunkten
- Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen, z. B. Sport in Schule und Verein
- Zusammenarbeit mit der Polizei sowie allen Organisationen und Vereinen, die mit Verkehrserziehung und Unfallverhütung befasst sind
- Erstellung eines Belegungsplans für die Jugendverkehrsschule in Absprache mit den Verkehrserziehern der Polizei