Gleichstellungsbeauftragte

Aufgaben und Beratung:

Gleichstellungsbeauftragte wirken im Rahmen ihrer Zuständigkeit an allen Angelegenheiten des Geschäftsbereichs mit, die grundsätzliche Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit und die Sicherung der Chancengleichheit von Frau und Mann haben können.

Hierzu zählt auch die Beratung zu Gleichstellungsfragen (*) und Unterstützung der Beschäftigten in Einzelfällen.

Die Beschäftigten können sich unmittelbar an die Gleichstellungsbeauftragte wenden.

( * Gleichstellung bezüglich einer Schwerbehinderung obliegt unserer Schwerbehindertenbeauftragen Frau Nicola Wolfrath)

Barbara Schwemmer
Barbara Schwemmer
GMS Weiherhammer