Schwerbehindertenvertretung
Die Aufgaben der SBV (§178 SGB IX):
- fördern die Eingliederung schwerbehinderter Menschen
- vertreten deren Interessen
- stehen beratend und helfend zur Seite
Dies geschieht insbesondere durch
- die Überwachung der geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen; insbesondere auch die dem Arbeitgeber nach §§ 154, 155 und §§ 164 bis 167 SGB IX obliegenden Verpflichtungen,
- die Beantragung von (insbesondere auch präventiven) Maßnahmen, die den schwerbehinderten Arbeitnehmern dienen,
- die Entgegennahme von Anregungen sowie Beschwerden von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Kollegen,
- die Unterstützung der Beschäftigten bei der Antragsstellung auf Feststellung einer (Schwer-)Behinderung bzw. einer Gleichstellung.